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AGB – Workshops von Sabine Hädeke


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Wir können es unseren Teilnehmern leider nicht ersparen und haben ein paar „Spielregeln“ im Vorfeld in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Bitte sorgfältig durchlesen, damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

  • Ein Vertragsverhältnis kommt durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Veranstalters Sabine Hädeke bzw. durch die Annahme eines Angebotes des Veranstalters durch den Teilnehmer zustande. Buchungsbestätigungen und Angebotsannahmen erfordern grundsätzlich der Schriftform (per Brief, per Post oder per mail).
  • Bei kurzfristigen Anfragen (zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin) kann auf die Schriftform verzichtet werden. Durch die telefonische Annahme eines Angebotes des Veranstalters durch den Teilnehmer sowohl des Veranstalters als auch der Teilnehmer verpflichten sich zur Leistung. Berechtigte Vertreter des Veranstalters werden den Teilnehmer explizit auf den beiderseitigen Verzicht auf die Schriftform hinweisen.
  • Soweit einzelvertraglich schriftlich oder mündlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ist vom Teilnehmer eine Anzahlung auf die Teilnahme zu leisten. Die Höhe der Anzahlung und den Zeitpunkt, bis wann die Anzahlung auf das im Bestätigungsschreiben des Veranstalters angegebene Konto eingegangen sein muss, legt der Veranstalter nach eigenem Ermessen fest und informiert den Teilnehmer schriftlich darüber.
    In der Regel beträgt die Anzahlung € 20,-- pro Person. Vor vollständiger Erfüllung der Anzahlungspflicht durch den Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarte Leistung zurückzubehalten oder vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Teilnehmer das Recht auf Schadenersatz zugestanden wird. Der Betrag, der sich aus Buchung und Teilnahme ggfls. abzüglich einer vorab geleisteten Anzahlung ergibt, ist 3 Wochen vor Veranstaltung zu überweisen, spätestens am Tag der Veranstaltung in bar fällig.
  • Das bestehende Vertragsverhältnis kann vom Teilnehmer durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, danach 60% des vereinbarten Gesamtpreises vom Teilnehmer zu zahlen. Das Ausfallgeld erhöht sich auf 100% der gebuchten Leistung, wenn die Kündigung seitens des Teilnehmers am Tag der geplanten Veranstaltung erfolgt. Auf das Ausfallgeld kann der Veranstalter ganz oder teilweise verzichten, wenn soweit die gebuchten Leistungen statt von dem Teilnehmer von Dritten in Anspruch genommen und bezahlt werden.
  • Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerechtfertigte Gründe sind beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ist der Rücktritt des Veranstalters berechtigt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die gebuchte Leistung zu erbringen. Falls eine Veranstaltung, zu angegebenem Termin, nicht die Mindestteilnehmer von 6 Personen beträgt, ist der Veranstalter berechtigt den Termin zu einem anderen Zeitpunkt und/oder einem anderen Veranstaltungsort zu veranstalten.
  • Die zur Veranstaltung benutzte Räumlichkeit steht dem Teilnehmer während der Zeit der Veranstaltung zur Verfügung. Durch den Teilnehmer beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Räumlichkeit oder der Anlage müssen vom Teilnehmer dem Veranstalter gemeldet und ersetzt werden.
  • Für evtl. entstandene Beeinträchtigung oder Schaden des Teilnehmers, durch praktische Anwendungen und/oder theoretischen Hinweisen, während oder nach der Veranstaltung, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dem Teilnehmer steht die Bereitschaft zum Mitmachen frei und in Eigenverantwortung.
  • Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Veranstalters Sabine Hädeke zuständigen Gerichtes vereinbart.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 


 

 

AGBs für „Duft & Tanz“ Reisen


Anmeldung, Bestätigung
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie „Duft & Tanz“ den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.
Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.


Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch „Duft & Tanz“ zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsabschluss informiert „Duft & Tanz“ Sie mit der Buchungsbestätigung.


Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar.


Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von „Duft & Tanz“ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
Falls von Seiten „Duft & Tanz“ eine Änderung der Reiseausschreibung notwendig wird, kann „Duft & Tanz“ die ausgeschriebene Programmleistung ändern.
• Die alleinige Nutzung der Unterkunft ist nur gewährleistet bei einer vollen Zimmerbelegung der Mühle durch die Teilnehmer dieser Reise. Bei nicht erreichen der kompletten Buchung der vorhandenen Zimmer zwecks alleiniger Nutzung der Seminarreisenden, können die freien Zimmer zur weiteren Vermietung frei gegeben werden oder Reise- bzw. Seminarteilnehmer übernehmen nach vorheriger Rücksprache einen Aufpreis für eine Einzelzimmernutzung.
• Bei Erkrankung oder Verhinderung höherer Gewalt einer Seminarleiterin können die Programmstunden pro Tag gekürzt, die Seminarleiterin ersetzt oder das Programm geändert werden.


Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei „Duft & Tanz“. Wenn Sie zurücktreten, dann kann „Duft & Tanz“ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen bestimmt.
„Duft & Tanz“ weist darauf hin, das sie diesen Anspruch pauschalisiert berechnet.
• ab 30 Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
• ab 13. bis Tag des Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Sie können bis zum Reisebeginn eine geeignete Ersatzperson stellen.
Die in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften für den Reisepreis.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.


Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.


Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nur für die Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung genutzt.


Sonstiges
Die Teilnehmerin dieser Reise handelt selbst verantwortlich und nimmt auf eigenes Risiko teil.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und „Duft & Tanz“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Ich freue mich auf Euch

 

 Sabine Hädeke